Zentrale Bußgeldstelle
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Dagegen ist eine Straftat eine rechtswidrige und schuldhafte Tat, die mit einer Strafe (Geldstrafe und oder Freiheitsstrafe) bedroht ist.
Ordnungswidrigkeiten werden daher auch als "Verwaltungsunrecht" bezeichnet.