Kaminkehrerrecht

Die Aufgaben der Kaminkehrer reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen Abgaswerte.

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kontrollieren in ihrem Kehrbezirk, ob die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten von den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern rechtzeitig veranlasst wurden. Darüber hinaus führen sie Bauabnahmen nach Neuerrichtung bzw. Änderung einer Feuerungsanlage sowie die Feuerstättenschau durch und erlassen im Anschluss den Feuerstättenbescheid.
Diese Aufgaben dürfen ausschließlich von der zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Ein Wechsel des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist nicht möglich.

Ihre zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden Sie auf der Homepage der Kaminkehrerinnung unter dem Punkt "Schornsteinfegersuche".

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