Fischerprüfung
Wer in Bayern angeln möchte, muss vorher eine staatliche Fischerprüfung ablegen (§§ 4 bis 8 AVBayFiG). Das Mindestalter beträgt 12 Jahre. Die zuständige Prüfungsbehörde ist die Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Prüfung wird im Online-Verfahren abgelegt (§ 4 Abs. 1 AVBayFiG).
Anmeldungen sind hier möglich: Bayerisches Landesamt für Landwirtschaft