Ausländer-Jahresjagdschein

Für Ausländer beziehungsweise Ausländerinnen besteht die Möglichkeit, einen Ausländer-Jahresjagdschein zu beantragen.

Die Beantragung erfolgt bei der Jagdbehörde, in deren räumlichen Zuständigkeitsbereich die Jagd überwiegend ausgeübt werden soll.

Dabei prüft die Behörde auch anhand eines vorgegebenen Katalogs, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig mit der deutschen Jägerprüfung angesehen werden kann.

Sollte dies nicht der Fall sein, kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen lediglich ein Tagesjagdschein ausgestellt werden.