Nationales Waffenregister II

Seit 1. September 2020 sind Waffenhändler verpflichtet, an das Nationale Waffenregister jede verkaufte Schusswaffe mit einer NWR-ID zu melden.

Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische ID-Nummer des Nationalen Waffenregisters. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffenteile (wesentliche Teile).

Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten im NWR. Sie besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge. Der erste Buchstabe beschreibt die Art der Nummer:

  • P = natürliche Personen
  • F = nichtnatürliche Personen (zum Beispiel Waffenhändler)
  • E = Erlaubnis
  • W = Waffen
  • T = Waffenteil (wesentliche Teile)