Aktuelles

Grußwort

Bild vergrößern: Landrat Dr. Alexander Legler
Porträt des Landrat Dr. Alexander Legler

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

als Verbandsvorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain heiße ich Sie auf unserer Website herzlich willkommen und freue mich über Ihr Interesse am Planungsverband und unserer Region.

Der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain umfasst neben der Stadt Aschaffenburg auch die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg. Als nordwestlichste Region Bayerns sind wir der bayerische Teil der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main und dadurch Teil einer der größten Wirtschaftsräume in Europa.

Nicht nur der starke Wirtschaftsstandort spricht für die hohe Lebensqualität der Region Bayerischer Untermain, sondern auch unsere attraktive Landschaft des Maintals zwischen Spessart und Bayerischem Odenwald.

Unsere Lage zwischen dynamischer Metropolregion und ländlichem Raum prägt auch den Aufgabenbereich des Regionalen Planungsverbandes. Eine unserer Aufgaben als Regionaler Planungsverband ist hierbei die Regionalplanung unter anderem in den Bereichen Siedlung, Mobilität und Freiraumentwicklung vorzunehmen, um die Region gemeinsam mit unseren Mitgliedern zu gestalten und für die Zukunft zu entwickeln.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Organisation des Regionalen Planungsverbandes finden Sie auf den folgenden Seiten. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, werden wir Ihnen diese gerne über die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes beantworten.

Herzliche Grüße

Ihr Alexander Legler

Termine

50. Sitzung des Verbandsversammlung und 109. Sitzung des Regionalen Planungsausschuss

findet am Dienstag, 01.10.2024, um 12.00 Uhr im gr. Sitzungssaal des Landratsamtes Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, statt.

Tagesordnung der Verbandsversammlung

TOP 1 Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“ des Regionalplans Bayerischer Untermain

TOP 2 Sonstiges 

Tagesordnung des Planungsausschuss

TOP 1 Haushalt 2024 mit Haushaltsplan

TOP 2 Jahresabschluss 2023

TOP 3 Sonstiges

Vergangene Termine

50 Jahre Regionalplanung in Bayern

Am 1. April 1973 trat das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLaplG) in Kraft und bildete die Grundlage für die Gründung der 18 Regionalen Planungsverbände in Bayern. Aufgrund des 50-jährigen Jubiläums der Regionalen Planungsverbände lud Herr Staatsminister Hubert Aiwanger, MdL zum Festakt "50 Jahre Regionalplanung in Bayern" in die Allerheiligen-Hofkirche der Residenz München ein. Eröffnet wurde der Festakt am Donnerstag, 9. November 2023 durch die Grußworte von Herrn Ministerialdirigent Klaus Ulrich, Leiter der Abteilung Landesentwicklung sowie von Herrn Oberbürgermeister Stefan Bosse, Stadt Kaufbeuren und stellvertretender Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände. Frau Christiane Varga stellte in ihrer Keynote „Regionen der Zukunft – Lokal, multifunktional und kooperativ“ vor, wie Regionen zukünftig gestaltet werden können. Zuletzt wurde von Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger, MdL in seiner Rede auf die nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Bayerns sowie den bedeutenden Beitrag der 18 Regionalen Planungsverbände als Träger der Regionalplanung zur Schaffung und zum Erhalt gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bayern eingegangen.

Pressemitteilungen

Bekanntmachungen

Die Bekanntmachung und die Planunterlagen finden sich unter dem Menüpunkt Windkraft.

Planungshilfe für Freiflächenphotovoltaikanlagen

Die Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - hat als Unterstützung der Kommunen eine Planungshilfe für Freiflächenphotovoltaikanlagen erarbeitet. Die Planungshilfe ist nun im Internet hier abrufbar:

Freiflächen-Photovoltaik Planungshilfe - Regierung von Unterfranken (bayern.de)

Die Planungshilfe ist nicht rechtsverbindlich, sondern sie stellt vielfältige Rauminformationen nach einheitlichen Kriterien systematisch dar. Die vorgenommene Analyse für einen ganzen Regierungsbezirk bedeutet daher eine erste, vor allem regionale Perspektive, die für die Städte und Gemeinden Anhaltspunkte liefert, um in die erforderliche Betrachtung Ihres Gemeindegebietes beziehungsweise des jeweiligen Einzelfalls einzusteigen.