Aktuelles
Grußwort
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
als Verbandsvorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain heiße ich Sie auf unserer Website herzlich willkommen und freue mich über Ihr Interesse am Planungsverband und unserer Region.
Der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain umfasst neben der Stadt Aschaffenburg auch die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg. Als nordwestlichste Region Bayerns sind wir der bayerische Teil der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main und dadurch Teil einer der größten Wirtschaftsräume in Europa.
Nicht nur der starke Wirtschaftsstandort spricht für die hohe Lebensqualität der Region Bayerischer Untermain, sondern auch unsere attraktive Landschaft des Maintals zwischen Spessart und Bayerischem Odenwald.
Unsere Lage zwischen dynamischer Metropolregion und ländlichem Raum prägt auch den Aufgabenbereich des Regionalen Planungsverbandes. Eine unserer Aufgaben als Regionaler Planungsverband ist hierbei die Regionalplanung unter anderem in den Bereichen Siedlung, Mobilität und Freiraumentwicklung vorzunehmen, um die Region gemeinsam mit unseren Mitgliedern zu gestalten und für die Zukunft zu entwickeln.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Organisation des Regionalen Planungsverbandes finden Sie auf den folgenden Seiten. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, werden wir Ihnen diese gerne über die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes beantworten.
Herzliche Grüße
Ihr Alexander Legler
ermine
50. Sitzung des Verbandsversammlung und 109. Sitzung des Regionalen Planungsausschuss
findet am Dienstag, 01.10.2024, um 12.00 Uhr im gr. Sitzungssaal des Landratsamtes Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, statt.
Tagesordnung der Verbandsversammlung
TOP 1 Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“ des Regionalplans Bayerischer Untermain
TOP 2 Sonstiges
Tagesordnung des Planungsausschuss
TOP 1 Haushalt 2024 mit Haushaltsplan
TOP 2 Jahresabschluss 2023
TOP 3 Sonstiges
Vergangene Termine
50 Jahre Regionalplanung in Bayern
Am 1. April 1973 trat das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLaplG) in Kraft und bildete die Grundlage für die Gründung der 18 Regionalen Planungsverbände in Bayern. Aufgrund des 50-jährigen Jubiläums der Regionalen Planungsverbände lud Herr Staatsminister Hubert Aiwanger, MdL zum Festakt "50 Jahre Regionalplanung in Bayern" in die Allerheiligen-Hofkirche der Residenz München ein. Eröffnet wurde der Festakt am Donnerstag, 9. November 2023 durch die Grußworte von Herrn Ministerialdirigent Klaus Ulrich, Leiter der Abteilung Landesentwicklung sowie von Herrn Oberbürgermeister Stefan Bosse, Stadt Kaufbeuren und stellvertretender Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände. Frau Christiane Varga stellte in ihrer Keynote „Regionen der Zukunft – Lokal, multifunktional und kooperativ“ vor, wie Regionen zukünftig gestaltet werden können. Zuletzt wurde von Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger, MdL in seiner Rede auf die nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Bayerns sowie den bedeutenden Beitrag der 18 Regionalen Planungsverbände als Träger der Regionalplanung zur Schaffung und zum Erhalt gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bayern eingegangen.
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Bild: © StMWi/M.Gellert markus gellert photography
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Pressemitteilungen
Bekanntmachungen
Aktuell keine eigenen Bekanntmachungen.
Bekanntmachung aus dem Regionalverband Heilbronn-Franken:
Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II) Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)
Der Regionalverband Heilbronn-Franken beabsichtigt eine Teilfortschreibung Windenergie aufgrund des gesetzlichen Auftrags, Gebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Umfang von mindestens 1,8 % der Fläche der Region Heilbronn-Franken festzulegen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken hat am 19.07.2024 einen Planentwurf zur Umsetzung dieser Vorgaben beschlossen und das Beteiligungsverfahren eröffnet.
Die Regierung von Unterfranken sowie die Regionalen Planungsverbände Bayerischer Untermain und Würzburg wurden vom Regionalverband Heilbronn-Franken an diesem Verfahren beteiligt. Der Planungsverband Bayerischer Untermain gibt seinen unmittelbar betroffenen Verbandsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die Fortschreibungsunterlagen können auf der Internetseite des Regionalverbands Heilbronn-Franken unter folgendem Link eingesehen bzw. dort heruntergeladen werden: https://www.online-beteiligung.de/RVHNF-TFS-wind/beteiligung.php
Die Planentwürfe werden außerdem in der Zeit vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210 ausgelegt. Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0931/380-1214 erforderlich.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 07.10.2024 bekannt gemacht.
Stellungnahmen zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 können bis zum 18.11.2024 möglichst per E-Mail an Regionaler-Planungsverband@lra-ab.bayern.de als PDF- oder WORD-Dokument gerichtet werden (alternativ per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain, c/o Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg).
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
Planungshilfe für Freiflächenphotovoltaikanlagen
Die Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - hat als Unterstützung der Kommunen eine Planungshilfe für Freiflächenphotovoltaikanlagen erarbeitet. Die Planungshilfe ist nun im Internet hier abrufbar:
Freiflächen-Photovoltaik Planungshilfe - Regierung von Unterfranken (bayern.de)
Die Planungshilfe ist nicht rechtsverbindlich, sondern sie stellt vielfältige Rauminformationen nach einheitlichen Kriterien systematisch dar. Die vorgenommene Analyse für einen ganzen Regierungsbezirk bedeutet daher eine erste, vor allem regionale Perspektive, die für die Städte und Gemeinden Anhaltspunkte liefert, um in die erforderliche Betrachtung Ihres Gemeindegebietes beziehungsweise des jeweiligen Einzelfalls einzusteigen.