Aktuelles

Grußwort

Bild vergrößern: Landrat Dr. Alexander Legler
Porträt des Landrat Dr. Alexander Legler

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

als Verbandsvorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain heiße ich Sie auf unserer Website herzlich willkommen und freue mich über Ihr Interesse am Planungsverband und unserer Region.

Der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain umfasst neben der Stadt Aschaffenburg auch die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg. Als nordwestlichste Region Bayerns sind wir der bayerische Teil der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main und dadurch Teil einer der größten Wirtschaftsräume in Europa.

Nicht nur der starke Wirtschaftsstandort spricht für die hohe Lebensqualität der Region Bayerischer Untermain, sondern auch unsere attraktive Landschaft des Maintals zwischen Spessart und Bayerischem Odenwald.

Unsere Lage zwischen dynamischer Metropolregion und ländlichem Raum prägt auch den Aufgabenbereich des Regionalen Planungsverbandes. Eine unserer Aufgaben als Regionaler Planungsverband ist hierbei die Regionalplanung unter anderem in den Bereichen Siedlung, Mobilität und Freiraumentwicklung vorzunehmen, um die Region gemeinsam mit unseren Mitgliedern zu gestalten und für die Zukunft zu entwickeln.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Organisation des Regionalen Planungsverbandes finden Sie auf den folgenden Seiten. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, werden wir Ihnen diese gerne über die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes beantworten.

Herzliche Grüße

Ihr Alexander Legler

Termine

111. Sitzung des Regionalen Planungsausschuss

findet am Freitag, 06.02.2026 um 09.00 Uhr im gr. Sitzungssaal des Landratsamtes Aschaffenburg, Bayernstr.18, 63739 Aschaffenburg statt.

TOP 1 19. Verordnung zur Änderung des Regionalplans - Neufassung der Kapitel 3.1 „Siedlungsstruktur“ und 5.1 „Mobilität“
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und der Ergebnisse der Abwägung sowie Beschlussfassung über die Fortschreibung (Feststellungsbeschluss)

TOP 2 20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans - Aufhebung des Vorranggebietes für Spezialton ST2 „Östlich Alzenau“ (Ziel 3.2.2.3-01)
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und der Ergebnisse der Abwägung sowie Beschlussfassung über die Fortschreibung (Feststellungsbeschluss)

TOP 3
Sonstiges


Vergangene Sitzungen

51. Sitzung der Verbandsversammlung

fand am Montag, den 06. Oktober 2025 um 14.00 Uhr im gr. Sitzungssaal des Landratsamtes Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, statt.




110. Sitzung des Regionalen Planungsausschuss


fand am Freitag, 25.07.2025 um 09.00 Uhr im gr. Sitzungssaal des Landratsamtes Aschaffenburg, Bayernstr.18, 63739 Aschaffenburg statt.


TOP 1    19. Änderung des Regionalplans

Neufassung der Kapitel 3.1 „Siedlungsstruktur“ und 5.1 „Mobilität“ Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens

TOP 2    20. Änderung des Regionalplans

Aufhebung des Vorranggebietes für Spezialton ST2 „Östlich Alzenau“ (Ziel 3.2.2.3-01) auf Antrag der Stadt Alzenau Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens

TOP 3    Jahresabschluss 2024

TOP 4    Haushalt 2025

TOP 5    Sonstiges


50. Sitzung des Verbandsversammlung und 109. Sitzung des Regionalen Planungsausschuss

fand am Dienstag, 01.10.2024, um 12.00 Uhr im gr. Sitzungssaal des Landratsamtes Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, statt.

Tagesordnung der Verbandsversammlung

TOP 1 Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“ des Regionalplans Bayerischer Untermain

TOP 2 Sonstiges 

Tagesordnung des Planungsausschuss

TOP 1 Haushalt 2024 mit Haushaltsplan

TOP 2 Jahresabschluss 2023

TOP 3 Sonstiges



Pressemitteilungen

Bekanntmachungen

Beteiligungsverfahren im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main – Entwurf / Vorentwurf 2025

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG);

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme der Öffentlichkeit vom 29.09.2025 bis einschließlich 15.12.2025. Siehe hierzu Bekanntmachung im Regierungsamtsblatt vom 13.10.2025: nr23-25.indd.

Weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren, zu den Verordnungsunterlagen sowie die Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme finden sich unter folgendem Link: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/beteiligung/themen/1005552

Hinweis: Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).


Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1): Entwurf der 19. Verordnung 
Kapitel 3.1 „Siedlungsstruktur“ und Kapitel 5.1 „Mobilität“


Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hat am 25.07.2025 beschlossen, die Kapitel 3.1 „Siedlungsstruktur“ und 5.1 „Mobilität“ neu zu fassen und das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Gemäß Art. 16 Abs. 1 BayLplG ist hierzu die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Planunterlagen wurden vom 19.09.2025 bis 20.10.2025 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain und bei der Regierung von Unterfranken https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00223/index.html (Aktuelle Änderungsverfahren) eingestellt.

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sollten die Stellungnahmen bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 20.10.2025 elektronisch übermittelt werden.

Entwurf der Unterlagen zur 19. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain

Bekanntmachung im Amtsblatt vom 04.09.2025:

Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das beim Regionalen Planungsverband und der Regierung von Unterfranken digital anonymisiert veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.

Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).



Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1):
Entwurf der 20. Verordnung „Aufhebung des Vorranggebietes für Spezialton ST2 „Östlich Alzenau“, Ziel 3.2.2.3-01“

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hat am 25.07.2025 beschlossen, das erforderliche Beteiligungsverfahren für die Aufhebung des Vorranggebietes für Spezialton ST2 „Östlich Alzenau“, Ziel 3.2.2.3-01 durchzuführen.

Die Planunterlagen wurden vom 19.09.2025 bis 20.10.2025 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain und bei der Regierung von Unterfranken https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00223/index.html (Aktuelle Änderungsverfahren) eingestellt.

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sollten die Stellungnahmen bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 20.10.2025 elektronisch übermittelt werden. 

Entwurf Unterlagen zur 20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain

Bekanntmachung im Amtsblatt vom 04.09.2025:

Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das beim Regionalen Planungsverband und der Regierung von Unterfranken digital anonymisiert veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.

Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).

Planungshilfe für Freiflächenphotovoltaikanlagen

Die Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - hat als Unterstützung der Kommunen eine Planungshilfe für Freiflächenphotovoltaikanlagen erarbeitet. Die Planungshilfe ist nun im Internet hier abrufbar:

Freiflächen-Photovoltaik Planungshilfe - Regierung von Unterfranken (bayern.de)

Die Planungshilfe ist nicht rechtsverbindlich, sondern sie stellt vielfältige Rauminformationen nach einheitlichen Kriterien systematisch dar. Die vorgenommene Analyse für einen ganzen Regierungsbezirk bedeutet daher eine erste, vor allem regionale Perspektive, die für die Städte und Gemeinden Anhaltspunkte liefert, um in die erforderliche Betrachtung Ihres Gemeindegebietes beziehungsweise des jeweiligen Einzelfalls einzusteigen.

Vergangene Veranstaltungen

50 Jahre Regionalplanung in Bayern

Am 1. April 1973 trat das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLaplG) in Kraft und bildete die Grundlage für die Gründung der 18 Regionalen Planungsverbände in Bayern. Aufgrund des 50-jährigen Jubiläums der Regionalen Planungsverbände lud Herr Staatsminister Hubert Aiwanger, MdL zum Festakt "50 Jahre Regionalplanung in Bayern" in die Allerheiligen-Hofkirche der Residenz München ein. Eröffnet wurde der Festakt am Donnerstag, 9. November 2023 durch die Grußworte von Herrn Ministerialdirigent Klaus Ulrich, Leiter der Abteilung Landesentwicklung sowie von Herrn Oberbürgermeister Stefan Bosse, Stadt Kaufbeuren und stellvertretender Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände. Frau Christiane Varga stellte in ihrer Keynote „Regionen der Zukunft – Lokal, multifunktional und kooperativ“ vor, wie Regionen zukünftig gestaltet werden können. Zuletzt wurde von Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger, MdL in seiner Rede auf die nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Bayerns sowie den bedeutenden Beitrag der 18 Regionalen Planungsverbände als Träger der Regionalplanung zur Schaffung und zum Erhalt gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bayern eingegangen.