Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung setzt sich aus den Verbandsvorsitzenden sowie den Verbandsrätinnen und -räten zusammen. Hierbei wird von jedem Verbandsmitglied, also den Städten, Gemeinden sowie Landkreisen, jeweils ein Verbandsrat beziehungsweise eine Verbandsrätin entsandt.
Aufgabe der Verbandsversammlung ist die Wahl des Verbandsvorsitzes und dessen Stellvertretung, die Beschlussfassung über die Verbandssatzung sowie über die Gesamtfortschreibungen des Regionalplans. Die Verbandsversammlung setzt sich aus 67 Verbandsmitgliedern zusammen.