Planungsausschuss

Der Planungsausschuss wird aus dem Verbandsvorsitz sowie insgesamt 24 Mitgliedern gebildet. Bei den 24 Mitgliedern handelt es sich um Vertreterinnen und Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte sowie der Landkreise. Zu den Aufgaben des Planungsausschusses gehören Beschlussfassungen zu diversen Themen sowie Beratungen über den Regionalplan. Weitere Aufgaben des Regionalen Planungsausschusses sind:

  • Verfahrensschritte zur Ausarbeitung des Regionalplans
  • Teilfortschreibungen des Regionalplans
  • Stellungnahmen im Rahmen von Verfahren, an denen der Regionale Planungsverband als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird
  • Haushaltsplanung, Finanzplan, Jahresrechnung
  • Zusammenarbeit mit benachbarten Trägern der Regionalplanung
  • Sonstige Aufgaben