iPad Zuschuss

Der Landkreis Aschaffenburg hat seit 2018 seine Schulen kontinuierlich auf dem Weg des Ausbaus und der Stärkung der digitalen Bildung unterstützt. In einem ersten Schritt wurden alle Landkreisschulen ein leistungsstarker Internetzugang (Glasfaser) zur Verfügung gestellt. Die Schulnetzwerke und Server wurden erneuert beziehungsweise auf den Stand der Technik gebracht.

Als nächster Schritt folgte die Versorgung der Schulen mit einem flächendeckenden, leistungsstarken WLAN. Im Anschluss daran wurden die Klassenzimmer und Fachräume entsprechend den Anforderungen aus den Medienkonzepten der Schulen ausgestattet. Auf Initiative von Landrat Dr. Legler wurde nun der dritte Schritt der Digitalisierung unserer Schulen auf den Weg gebracht. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 8. März 2021 beschlossen, Tablet-Klassen an den landkreiseigenen Schulen zu fördern.

Aktuelles

Den iPad-Zuschuss gibt es im Schuljahr 2024/25 für folgende Jahrgangsstufen:

  • Realschulen: Jahrgangsstufen 5 bis 10
  • Gymnasien: Jahrgangsstufen 5 bis 12
  • Förderschulen: Jahrgangsstufen 5 bis 9

Link zum Zuschussantrag des Landkreises Aschaffenburg   

Der hier verlinkte Zuschussantrag kann nur für Schülerinnen und Schüler gestellt werden, deren Klasse nicht am Projekt "Digitale Schule der Zukunft" teilnimmt. 

Steht am Ende der Ihnen zugeteilten Schüler-ID ein P, dann nimmt die Klasse Ihres Kindes am Projekt "Digitale Schule der Zukunft" teil. Hierbei ist der Online-Antrag zum Erhalt des Förderbetrages beim Freistaat Bayern zu stellen. Dieser Antrag steht erst ab September zur Verfügung. Der Förderantrag beim Freistaat Bayern kann ausschließlich in digitaler Form gestellt werden. Sie erhalten hierzu rechtzeitig weitere Informationen über die Schule.

Unabhängig davon, ob die Klasse Ihres Kindes am Projekt "Digitale Schule der Zukunft" des Freistaates Bayern teilnimmt, können Sie das iPad über den oben verlinkten Schulwebshop bestellen. Die Lieferung des iPads erfolgt dann als Sammelbestellung an die Schule Ihres Kindes.

Hinweis !
Der Zuschussantrag kann nur in Kombination mit der Ihrem Kind zugeteilten Schüler-ID gestellt werden. Wenn Ihr Kind an einer landkreiseigenen Schule gemeldet ist, erhalten Sie im Laufe der 28. Kalenderwoche einen Brief mit allen wichtigen Informationen zum Kauf des iPads und der Beantragung des iPad-Zuschusses.

Förderrichtlinien zur digitalen Bildung an Schulen im Landkreis Aschaffenburg

Konzept

Das Konzept sieht vor, dass die Erziehungsberechtigten das schuleinheitliche Endgerät mit notwendigem Zubehör und Versicherung über den Anbieter in einer Finanzierung über 48 Monate (Sofortkauf ist auch möglich) erwerben. 

Der Landkreis Aschaffenburg fördert diese Anschaffung mit 50 Prozent bis zu 6,36 Euro monatlich. Die Auszahlung erfolgt über den Förderzeitraum von vier Jahren. Für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen (zum Beispiel SGB II, SGB XII), sowie für kinderreiche Familien (die mehrere Geräte finanzieren müssen) besteht eine Sozialkomponente. Diese sieht vor, dass von der Schule ein Leihgerät gestellt wird oder ein Mietkauf und eine Förderung von 75 Prozent mit bis zu 9,53 Euro monatlich erfolgt. Die Förderung wird zweimal jährlich im Oktober und im März ausgezahlt.

Da das Gerät zur Hälfte privat finanziert wird, ist das Tablet zu Hause vollumfänglich auch für private Zwecke nutzbar. Gleichzeitig werden die Geräte ins schulische Mobile Device Management (MDM) eingebunden, was auch Voraussetzung für den Zuschuss ist. Dies ermöglicht es, in der Schule sämtliche private Apps auszublenden und lediglich die schulische Umgebung zur Verfügung zu stellen. Außerhalb der Schule sind sowohl die privaten, als auch die schulischen Apps nutzbar.

Fragen und Antworten zum iPad Zuschuss

Antragstellung

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Den Zuschuss wird vom Landkreis (Landratsamt) Aschaffenburg als Sachaufwandsträger der durch das Kind besuchten Schule gezahlt:

Im Schuljahr 2024/25:

  • Edith-Stein-Schule Alzenau Jahrgangsstufen 5 bis 10
  • Hahnenkamm-Schule Alzenau Jahrgangsstufen 5 bis 9
  • Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach Jahrgangsstufen 5 bis 12
  • Pestalozzi-Schule Hösbach Jahrgangsstufen 5 bis 9
  • Spessart-Gymnasium Alzenau Jahrgangsstufen 5 bis 12
  • Staatliche Realschule Bessenbach Jahrgangsstufen 5 bis 10
  • Staatliche Realschule Großostheim Jahrgangsstufen 5 bis 10
  • Staatliche Realschule Hösbach Jahrgangsstufen 5 bis 10

Der Antrag kann ausschließlich online über das Formular "Zuschussantrag iPad" gestellt werden. Hierzu ist der Antrag vollständig ausgefüllt mit den eventuell erforderlichen Anhänge hochzuladen. Zuschussanträge per E-Mail oder per Post können nicht bearbeitet werden. Für die Antragstellung ist die Angabe einer E-Mail-Adresse zwingend erforderlich.

Wer kann für minderjährige Schülerinnen und Schüler den Zuschussantrag stellen?

Die Erziehungsberechtigten beziehungsweise die Unterhaltsverpflichteten für Ihre Kinder.

Bis wann kann der Zuschussantrag gestellt werden?

Der Zuschussantrag kann ab Freischaltung des Online-Antragsverfahrens gestellt werden, spätestens jedoch bis 30. September. Danach eingehende Anträge werden zwar berücksichtigt, die Auszahlung erfolgt dann aber erst zum 2. Schulhalbjahr (März) rückwirkend. Eine Verlängerung der Antragsfrist (30. September) im Einzelfall ist nicht möglich.

Welche Unterlagen müssen bei der Beantragung des normalen Fördersatzes von 50 Prozent eingereicht werden?

Keine. Die Fördervoraussetzungen werden von der Schulverwaltung des Landratsamtes nach der Antragstellung von Amts wegen geprüft.

Muss der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden?

Nein, eine einmalige Antragstellung reicht aus.

Der Zuschussantrag für das iPad kann hier gestellt werden.

Beantragung des erhöhten Fördersatzes oder eines Leih- iPads

Wer hat Anspruch auf den erhöhten Fördersatz oder auf ein Leih-iPad?

Den erhöhten Fördersatz von 75 Prozent des Anschaffungspreises oder ein Leih-iPad erhalten Personen, die Sozialleistungen nach dem zweiten oder dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) beziehungsweise nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten oder drei gleichzeitig beschulte Kinder haben (Erläuterung siehe unten).

Welche Sozialleistungen sind mit „Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII“ gemeint?

Bürgergeld und Leistungen der Grundsicherung.

Besteht auch aufgrund des Bezugs anderer Sozialleistungen, zum Beispiel Wohngeld oder Asylbewerberleistungen, Anspruch auf den erhöhten Fördersatz oder auf ein Leihgerät?

Nur die Asylbewerberleistungen sind dem Bezug von Grundsicherung und Sozialhilfe gleichgestellt, das heißt Menschen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können den erhöhten Fördersatz oder ein Leihgerät auch beantragen. Bei allen sonstigen Leistungen kann keine erhöhte Förderung gewährt werden.

Was ist mit „drittes gleichzeitig beschultes Kind“ gemeint?

Der erhöhte Fördersatz beziehungsweise ein Leih-iPad gilt ab dem drittjüngsten Kind (für die beiden ältesten Kinder gilt nur der Anspruch auf den normalen Fördersatz von 50 Prozent), wenn mindestens drei Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung mit dem Antragssteller oder der Antragstellerin im gleichen Haushalt leben und im Schuljahr 2024/25 eine Schule besuchen. Dabei ist es egal welche Klasse oder Schule in welchem Bundesland oder Kreis besucht wird, angefangen von der ersten Jahrgangsstufe in der Grundschule bis einschließlich des letzten Schuljahres einer allgemeinbildenden Schule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Fachoberschule) oder einer Förderschule. Die Wirtschaftsschule fällt auch hierunter, da sie zur Sekundarstufe I zählt. Die Voraussetzung „drei gleichzeitig beschulte Kinder“ muss nur im Schuljahr der Antragstellung (aktuell konkret im Schuljahr 2024/25) vorliegen. Das heißt: Gehen beispielsweise im übernächsten Schuljahr 2026/27 nur noch zwei der drei Kinder in eine Schule, gibt es für das dritte jüngste Kind weiterhin den erhöhten Fördersatz bis zum Ende des Bewilligungszeitraums von 48 Monaten.

Kann auch für alle weiteren Kinder (viertes, fünftes...) der erhöhte Fördersatz von 75 Prozent oder ein Leih-iPad beantragt werden?

Ja, wenn in einem Schuljahr (aktuell konkret im Schuljahr 2024/25) mindestens drei Kinder gleichzeitig die Schule besuchen. Vergleiche hierzu auch die Frage „Was ist mit „drittes gleichzeitig beschultes Kind“ gemeint?“

Welche Unterlagen müssen bei der Beantragung des erhöhten Fördersatzes von 75 Prozent oder für ein Leih-iPad eingereicht werden?

Bei Antragstellung wegen Sozialbedürftigkeit (Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII oder Asylbewerberleistungen): Bitte die Seiten des aktuellen Bewilligungsbescheides als Anhang dem Antragsformular hochladen, aus dem die Namen der Bezugspersonen, der Bewilligungszeitraum und die Art der Leistung ersichtlich sind.

Bei Antragstellung wegen „drei gleichzeitig beschulter Kinder“:

Bitte im Antragsformular die Namen der Kinder sowie die besuchten Schulen angeben. Handelt es sich dabei um eine Schule in der Trägerschaft des Landkreises, sind keine weiteren Nachweise notwendig. Bei allen sonstigen Schulen bitte den Namen und die Anschrift der Schule angeben und einen Nachweis des Schulbesuchs (zum Beispiel eine Kopie des Schülerausweises, Schulbesuchsbescheinigung oder ähnliches) als Anhang zum Antragsformular hochladen.

Was ist, wenn trotz des erhöhten Zuschusses von 75 Prozent die restlichen Kosten für das iPad nicht finanziert werden können?

Sollte nach Abzug der Förderung die Eigenmittel (entsprechend 25 Prozent des Kaufpreises eines iPads) nicht finanzierbar sein, ist es möglich, mit der Antragstellung an Stelle des Zuschusses ein Leih-iPad zu erhalten, das für den Zeitraum des Schulbesuches des Kindes dauerhaft im Besitz bleibt.

Was ist, wenn jemand während des laufenden Förderzeitraumes sozialbedürftig wird oder drei beschulte Kinder hat?

In diesen Fällen wird gebeten mit der Schulverwaltung im Landratsamt Aschaffenburg Kontakt aufzunehmen, damit die Förderung gegebenenfalls umgestellt werden kann.

Höhe und Auszahlung des Zuschusses

Wie lange und in welcher Höhe wird der Zuschuss gezahlt?

Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von 48 Monaten (vier Jahre) gezahlt, solange das Kind die iPad-Klasse seiner Schule besucht.

Förderhöhe im Schuljahr 2024/25:

Der Fördersatz beträgt 50 Prozent (6,36 Euro monatlich, also insgesamt 305,05 Euro (48 x 6,36 Euro)) beziehungsweise der erhöhte Fördersatz 75 Prozent (9,53 Euro, also 457,58 Euro (48 x 9,53 Euro)) der Gesamtkosten des Anschaffungspreises, unabhängig davon, ob Sofort- oder Mietkauf

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Der Zuschuss wird jeweils halbjährlich (ein Gesamtbetrag von sechs Monatsraten) Ende Oktober und Ende März ausgezahlt.

Wie wird der Zuschuss bei einem Schuleintritt während des Schuljahres berechnet?

Der Zuschuss wird auf volle Schulhalbjahre aufgerundet.

Beispiel: Kommt ein Kind erst zum 20. November in die iPad-Klasse der Schule, wird der Zuschuss für dieses Schulhalbjahr trotzdem in voller Höhe gewährt. Bleibt das Kind mindestens 48 Monate in einer iPad-Klasse einer Schule des Landkreises, wird der Zuschuss auch für volle 48 Monate gezahlt.

Wie hoch ist die Förderung beziehungsweise wie lange wird die Förderung gezahlt, wenn das iPad erst in einer höheren Jahrgangsstufe erworben wird und das Kind keine vier Jahre (48 Monate) die Schule besucht?

Der Zuschuss wird nur für die Dauer des Schulbesuches gezahlt. Somit verringert sich die ausgezahlte Fördersumme pro Halbjahr, in dem die Schule nicht mehr besucht wird, um 6/48.

Was passiert, wenn das Kind die Schule vorzeitig verlässt?

Der Zuschuss endet zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres, das heißt bei der nächsten Auszahlung im Oktober beziehungsweise März (siehe Frage „Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?“) wird keine Zahlung vom Landkreis mehr geleistet.

Im Falle des Sofortkaufs endet lediglich die Bezuschussung zum nächsten Schulhalbjahr. Im Falle einer Finanzierung (Mietkauf) kann diese ohne Bezuschussung des Landkreises fortgesetzt und damit das Eigentum nach Ablauf der Finanzierungszeit erworben werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Landkreis in den bestehenden Finanzierungsvertrag einsteigt und diesen übernimmt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gerät voll funktionsfähig ist und nur normale Gebrauchsspuren aufweist. Eine Rückerstattung der bereits gezahlten Raten erfolgt nicht.

Zuschuss für ein bereits vorhandenes iPad

Ist ein Zuschuss auch für ein bereits vorhandenes iPad möglich?

Nein. Eine Einbindung vorhandener eigener Geräte ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ansprechperson hierzu ist das Sekretariat der Schule.

Informationen zum schuleinheitlichen iPad-Modell

Welche Geräte (Modell/Ausstattung) sind beim iPad-Anbieter des Landkreises erhältlich?

Es wird das Apple iPad der 10. Generation angeboten. Erhältlich sind die Modelle mit 64 GB und 256 GB Speicherplatz. Die Förderung ist auf das Modell mit 64 GB berechnet. Die Mehrkosten des iPads mit dem größeren Speicher sind selbst zu tragen. In jedem Paketpreis ist eine Apple Pencil, eine iPad-Schutzhülle und eine Versicherung gegen Schäden am iPad und am Zubehör für die Laufzeit von 60 Monaten enthalten.

Modell Preis
iPad mit 64 GB Speicher (Sofortkauf brutto) 598,36 Euro
iPad mit 64 GB Speicher (Finanzierung brutto) 610,10 Euro
iPad mit 256 GB Speicher (Sofortkauf brutto) 766,16 Euro
iPad mit 265 GB Speicher (Finanzierung brutto) 781,36 Euro

Welche Speichergröße (64 GB oder 256 GB) sollte man wählen?

Für die schulische Nutzung und eine „übliche“ private Nutzung reichen 64 GB aus. Für eine anspruchsvollere, private Nutzung (zum Beispiel größere Spiele, viele Fotos) besteht die Möglichkeit, das teurere Modell mit 256 GB zu wählen. Die Mehrkosten für die optional ausgewählte Speichererweiterung sind in voller Höhe selbst zu tragen.

Besteht eine Verpflichtung, über den iPad-Anbieter der Schule das schuleinheitliche Endgerät zu beziehen?

Um wirtschaftlich günstige Konditionen für alle Schülerinnen und Schüler zu erhalten und im schulischen Alltag über ein einheitliches iPad im Unterricht verfügen zu können, ist der Sofort- beziehungsweise Mietkauf grundsätzlich nur über den iPad-Anbieter des Landkreises möglich. Bereits vorhandene eigene iPads können unter bestimmten Bedingungen in die Schulumgebung integriert werden, erhalten allerdings keine Förderung. Siehe hierzu auch die Frage: „Kann ich einen Zuschuss auch für ein bereits vorhandenes iPad erhalten?“ 

Können Schülerinnen und Schüler, die nicht in einer iPad-Klasse sind, trotzdem komplett auf eigene Kosten (ohne Zuschuss) ein iPad über den iPad-Anbieter des Landkreises erwerben?

Der Kauf eines iPads über den Webshop ist nur für Schülerinnen und Schüler möglich, die auch eine der förderberechtigten Jahrgangsstufen besuchen.

Defektes iPad

Informationen zum Versicherungsschutz

Die Geräte sind für 48 Monate (Schuljahr 2021/22) beziehungsweise 60 Monate (ab Schuljahr 2022/23) für beliebig viele Schadensfälle (pro Gerät) wie folgt versichert:

Abdeckung folgender Schäden:

  • Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler
  • Unsachgemäße Handhabung
  • Implosion/Explosion
  • Fall-/Sturzschäden
  • Elektronikschäden
  • Wasser-/Feuchtigkeitsschäden
  • Blitzschlag
  • Raub und Diebstahl

Der mitgelieferte Stift ist im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Bei einem Totalschaden muss ein Neugerät oder ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte geliefert werden.

Im Schadensfall übernimmt der Konzessionsnehmer die vollständige Schadensbearbeitung und -regulierung, ohne dass hierfür gesonderte Kosten berechnet werden.

Unterschied je nach Jahr des Kaufes:

Das iPad wurde im Schuljahr 2021/2022 erworben

Vertragsfirma ideaalnet.de

Kontaktdaten: Website Ideaalnet

helpdesk@ideaalnet.org

Telefon: 0211 - 418 730 68

Das iPad wurde ab dem Schuljahr 2022/2023 erworben

Vertragsfirma Wertgarantie.de

Kontaktdaten: Website Wertgarantie

Telefon: 0511 - 71280 123

Beim Kauf des iPads wurde eine E-Mail mit dem Versicherungsschein und der Vorgehensweise versandt.