Antragstellung
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Den Zuschuss wird vom Landkreis (Landratsamt) Aschaffenburg als Sachaufwandsträger der durch das Kind besuchten Schule gezahlt:
Im Schuljahr 2024/25:
- Edith-Stein-Schule Alzenau Jahrgangsstufen 5 bis 10
- Hahnenkamm-Schule Alzenau Jahrgangsstufen 5 bis 9
- Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach Jahrgangsstufen 5 bis 12
- Pestalozzi-Schule Hösbach Jahrgangsstufen 5 bis 9
- Spessart-Gymnasium Alzenau Jahrgangsstufen 5 bis 12
- Staatliche Realschule Bessenbach Jahrgangsstufen 5 bis 10
- Staatliche Realschule Großostheim Jahrgangsstufen 5 bis 10
- Staatliche Realschule Hösbach Jahrgangsstufen 5 bis 10
Der Antrag kann ausschließlich online über das Formular "Zuschussantrag iPad" gestellt werden. Hierzu ist der Antrag vollständig ausgefüllt mit den eventuell erforderlichen Anhänge hochzuladen. Zuschussanträge per E-Mail oder per Post können nicht bearbeitet werden. Für die Antragstellung ist die Angabe einer E-Mail-Adresse zwingend erforderlich.
Wer kann für minderjährige Schülerinnen und Schüler den Zuschussantrag stellen?
Die Erziehungsberechtigten beziehungsweise die Unterhaltsverpflichteten für Ihre Kinder.
Bis wann kann der Zuschussantrag gestellt werden?
Der Zuschussantrag kann ab Freischaltung des Online-Antragsverfahrens gestellt werden, spätestens jedoch bis 30. September. Danach eingehende Anträge werden zwar berücksichtigt, die Auszahlung erfolgt dann aber erst zum 2. Schulhalbjahr (März) rückwirkend. Eine Verlängerung der Antragsfrist (30. September) im Einzelfall ist nicht möglich.
Welche Unterlagen müssen bei der Beantragung des normalen Fördersatzes von 50 Prozent eingereicht werden?
Keine. Die Fördervoraussetzungen werden von der Schulverwaltung des Landratsamtes nach der Antragstellung von Amts wegen geprüft.
Muss der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden?
Nein, eine einmalige Antragstellung reicht aus.