Antragstellung
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Den Zuschuss wird vom Landkreis (Landratsamt) Aschaffenburg als Sachaufwandsträger der durch das Kind besuchten Schule gezahlt:
Im Schuljahr 2025/2026
- Edith-Stein-Schule Alzenau Jahrgangsstufen 5 bis 10
- Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach Jahrgangsstufen 5 bis 13
- Spessart-Gymnasium Alzenau Jahrgangsstufen 5 bis 13
- Staatliche Realschule Bessenbach Jahrgangsstufen 5 bis 10
- Staatliche Realschule Großostheim Jahrgangsstufen 5 bis 10
- Staatliche Realschule Hösbach Jahrgangsstufen 5 bis 10
Der Antrag kann ausschließlich online über das Formular "Zuschussantrag iPad" gestellt werden. Hierzu ist der Antrag vollständig ausgefüllt mit den eventuell erforderlichen Anhänge hochzuladen. Zuschussanträge per E-Mail oder per Post können nicht bearbeitet werden. Für die Antragstellung ist die Angabe einer E-Mail-Adresse zwingend erforderlich.
Wer kann für minderjährige Schülerinnen und Schüler den Zuschussantrag stellen?
Die Erziehungsberechtigten beziehungsweise die Unterhaltsverpflichteten für Ihre Kinder.
Bis wann kann der Zuschussantrag gestellt werden?
Der Antrag auf iPad Zuschuss für das Schuljahr 2025/26 kann beim Landkreis Aschaffenburg ab Freischaltung des Online-Antragsverfahrens gestellt werden, spätestens jedoch bis 30. Juli 2026.
Welche Unterlagen müssen bei der Beantragung des normalen Fördersatzes von 50 Prozent eingereicht werden?
Keine. Die Fördervoraussetzungen werden von der Schulverwaltung des Landratsamtes nach der Antragstellung von Amts wegen geprüft.
Muss der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden?
Nein, eine einmalige Antragstellung reicht aus.
Online-Antrag
Link zum Antrag auf iPad-Zuschuss beim Landkreis Aschaffenburg