Informationen zum schuleinheitlichen iPad-Modell

Welche Geräte (Modell/Ausstattung) sind beim iPad-Anbieter des Landkreises erhältlich?

Es wird das Apple iPad der 10. Generation angeboten. Erhältlich sind die Modelle mit 64 GB und 256 GB Speicherplatz. Die Förderung ist auf das Modell mit 64 GB berechnet. Die Mehrkosten des iPads mit dem größeren Speicher sind selbst zu tragen. In jedem Paketpreis ist eine Apple Pencil, eine iPad-Schutzhülle und eine Versicherung gegen Schäden am iPad und am Zubehör für die Laufzeit von 60 Monaten enthalten.

Modell Preis
iPad mit 64 GB Speicher (Sofortkauf brutto) 598,36 Euro
iPad mit 64 GB Speicher (Finanzierung brutto) 610,10 Euro
iPad mit 256 GB Speicher (Sofortkauf brutto) 766,16 Euro
iPad mit 265 GB Speicher (Finanzierung brutto) 781,36 Euro

Welche Speichergröße (64 GB oder 256 GB) sollte man wählen?

Für die schulische Nutzung und eine „übliche“ private Nutzung reichen 64 GB aus. Für eine anspruchsvollere, private Nutzung (zum Beispiel größere Spiele, viele Fotos) besteht die Möglichkeit, das teurere Modell mit 256 GB zu wählen. Die Mehrkosten für die optional ausgewählte Speichererweiterung sind in voller Höhe selbst zu tragen.

Besteht eine Verpflichtung, über den iPad-Anbieter der Schule das schuleinheitliche Endgerät zu beziehen?

Um wirtschaftlich günstige Konditionen für alle Schülerinnen und Schüler zu erhalten und im schulischen Alltag über ein einheitliches iPad im Unterricht verfügen zu können, ist der Sofort- beziehungsweise Mietkauf grundsätzlich nur über den iPad-Anbieter des Landkreises möglich. Bereits vorhandene eigene iPads können unter bestimmten Bedingungen in die Schulumgebung integriert werden, erhalten allerdings keine Förderung. Siehe hierzu auch die Frage: „Kann ich einen Zuschuss auch für ein bereits vorhandenes iPad erhalten?“ 

Können Schülerinnen und Schüler, die nicht in einer iPad-Klasse sind, trotzdem komplett auf eigene Kosten (ohne Zuschuss) ein iPad über den iPad-Anbieter des Landkreises erwerben?

Der Kauf eines iPads über den Webshop ist nur für Schülerinnen und Schüler möglich, die auch eine der förderberechtigten Jahrgangsstufen besuchen.