Familienbegleitende Jugendhilfe

Der Fachbereich 22 ist untergliedert in fünf Arbeitsbereiche mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.

Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst ist zuständig für Pflegefamilien, die Kinder und Jugendliche - befristet oder auf unbestimmte Zeit - betreuen und versorgen.

In diesem Arbeitsbereich ist auch die Adoption verortet.

Ambulante Dienste

Die Ambulanten Dienste bieten Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft, einer Sozialpädagogischen Familienhilfe oder einer Familientherapie an.

UVG & Beistandschaft

Der Unterhaltsvorschuss hilft, die finanzielle Lebensgrundlage zu sichern, wenn der familienferne Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht, unregelmäßig oder nicht in ausreichender Höhe nachkommt.

In Fragen zur Feststellung der Vaterschaft, der gemeinsamen Sorge und der Berechnung des Unterhalts ist die Beistandschaft die richtige Ansprechstelle. Sie führt hierzu Beratungen, Berechnungen und Beurkundungen durch.

Kindertagesbetreuung

Die Kindertagesbetreuung ist zuständig für die Aufsicht und Fachberatung von Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horte nach dem BayKiBiG) und der Tagespflege. In diesem Aufgabengebiet ist sie Ansprechperson für Träger-, Gemeindevertretungen, Einrichtungsleitungen, Tagespflegepersonen und Eltern. Weiterhin erhalten hier auch Eltern mit geringen Einkommen Unterstützung durch die Übernahme von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung.

Vormundschaft

Die Vormundschaft ist zuständig für minderjährige Kinder, deren Eltern aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr übernehmen können oder verstorben sind.

Gesetzlicher Jugendschutz

Der gesetzliche Jugendschutz hat den Schutz der jungen Menschen vor Gefahren im Blick und wendet sich dabei an die Erwachsenen, die ihre Verantwortung gegenüber den jungen Menschen wahrnehmen müssen. Hierbei geht es um rechtlich wirksame Regeln und um Kontrolle.