Gewerbeuntersagung
Wenn ein Gewerbetreibender oder eine Gewerbetreibende unzuverlässig ist, kann ihm die zuständige Behörde gemäß § 35 der Gewerbeordnung die Ausübung des Gewerbes untersagen.
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Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Wenn ein Gewerbetreibender oder eine Gewerbetreibende unzuverlässig ist, kann ihm die zuständige Behörde gemäß § 35 der Gewerbeordnung die Ausübung des Gewerbes untersagen.
Arbeitsbereich 32.1
Leitung: Herr Pilger