Die Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartnerin in allen Fragen, die mit Behinderungen im Zusammenhang stehen.
Als Auskunfts- und Vermittlungsstelle berät sie über:
- gesetzlich geregelte Hilfen nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern mit dem Schwerpunkt auf SGB XII "Sozialhilfe mit der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" und SGB IX "Teilhabe und Schwerbehindertenrecht"
- orthopädische und andere Hilfsmittel
- Hilfen der freien Wohlfahrtsverbände und privater Initiativen (ambulanter Pflegedienst, Essen auf Rädern, Selbsthilfegruppen und viele weitere)
- schulische und außerschulische Fördermöglichkeiten
- Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- barrierefreies Planen und Bauen
Auf Wunsch hilft sie auch beim Ausfüllen von Formularen und stellt Kontakte zu den verschiedenen Stellen her.
Für ein Beratungsgespräch, das gerne auch zu Hause stattfinden kann, ist ein Termin zu vereinbaren.