Wesentliche Aufgaben Kreisheimatpflege

Diese sind:

  • Beteiligung nach dem Denkmalschutzgesetz
  • Beteiligung im Planungs- und Bauwesen
  • Pflege von Brauchtum, Trachten, Volkslied, Volksmusik, Volkstanz und Mundart
  • Betreuung von Heimatmuseen und privaten Sammlungen
  • Erziehung zum Heimatgedanken, zum Beispiel durch Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit, heimatgeschichtliche und heimatkundliche Veröffentlichungen
  • Zusammenarbeit mit den hauptamtlich tätigen Bezirksheimatpflegerinnen und -pflegern
  • Zusammenwirken mit anderen von der Heimatpflege tangierten Stellen wie beispielsweise kirchliche Stellen, Archivpflege, wissenschaftliche Institutionen, staatliche Museen und Sammlungen, Fachkräfte des Naturschutzes, regionale Heimatverbänden, Schulen und so weiter.