Wesentliche Aufgaben Kreisheimatpflege
Diese sind:
- Beteiligung nach dem Denkmalschutzgesetz
- Beteiligung im Planungs- und Bauwesen
- Pflege von Brauchtum, Trachten, Volkslied, Volksmusik, Volkstanz und Mundart
- Betreuung von Heimatmuseen und privaten Sammlungen
- Erziehung zum Heimatgedanken, zum Beispiel durch Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit, heimatgeschichtliche und heimatkundliche Veröffentlichungen
- Zusammenarbeit mit den hauptamtlich tätigen Bezirksheimatpflegerinnen und -pflegern
- Zusammenwirken mit anderen von der Heimatpflege tangierten Stellen wie beispielsweise kirchliche Stellen, Archivpflege, wissenschaftliche Institutionen, staatliche Museen und Sammlungen, Fachkräfte des Naturschutzes, regionale Heimatverbänden, Schulen und so weiter.