Nach § 7 Absatz 2 Bundesartenschutzverordnung müssen alle Tierfreunde ihren Bestand an geschützten Wirbeltierarten unverzüglich nach Besitznahme der zuständigen Behörde - für den Landkreis Aschaffenburg das Landratsamt - anzeigen.
Meldepflichtige Tierarten (häufigste gehandelte Arten)
Säugetiere
- alle heimischen Arten mit wenigen Ausnahmen (zum Beispiel Feldmaus, Hausmaus) *
- alle Affen und Halbaffen
- Großkatzen
Vögel
- alle europäischen Arten
- Störche und Ibise *
- Entenvögel *
- Greifvögel *
- Fasanenartige und Pfauen *
- alle Papageienvögel mit Ausnahme von zum Beispiel Wellensittichen, Nymphensittichen, Halsbandsittichen *
(Hinweis: Die Zucht von Papageien bedarf einer Zuchterlaubnis) - alle Eulenvögel
Nicht meldepflichtig sind zum Beispiel Kanarienvögel, Reisfinken, Zebrafinken.
Reptilien und Amphibien
- alle europäischen Arten
- alle Landschildkröten
- Wasserschildkröten *
(Ausnahme: Rotwangen-Schmuckschildkröte) - alle Chamäleons
- alle Riesenschlangen
- Giftschlangen *
- Geckos, Dornschwänze, Bartagamen, Leguane *, alle Warane
- Salamander und Molche *
- eigentliche Frösche (Gattung Rana) und Baumsteigerfrösche
Fische
Im Einzelfall beim Landratsamt Aschaffenburg nachfragen.
Skorpione
Im Einzelfall beim Landratsamt Aschaffenburg nachfragen.
Vogelspinnen
Im Einzelfall beim Landratsamt Aschaffenburg nachfragen.
Hinweise
Die vorstehende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll dem Tierfreund und dem Fachhandel eine Hilfe sein, sich mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Aschaffenburg. Verstöße gegen das Artenschutzrecht können - außer mit der Beschlagnahme des Tieres - mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Für alle gefährlichen Tierarten ist eine Haltungserlaubnis durch die Gemeinde erforderlich. Als gefährliche Tierarten gelten zum Beispiel Riesenschlangen, alle Giftschlangen, Vogelspinnen oder Skorpione.
* Im Einzelfall beim Landratsamt Aschaffenburg nachfragen