Streuobst im Landkreis Aschaffenburg
Der Streuobstanbau ist eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus auf stark wachsenden, hochstämmigen Bäumen in weitem Pflanzabstand mit einer Unternutzung als Wiese, Weide, Garten oder Acker. Für den Naturschutz bedeutsam sind die Streuobstwiesen durch den wertvollen Lebensraum, den sie für viele Kleintiere, Insekten, Vögel aber auch Pflanzen bieten. Streuobstwiesen gehören mit circa 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. So hat zum Beispiel der bestandsgefährdete Steinkauz eine seiner wenigen Populationen in den Streuobstwiesen am bayerischen Untermain. Streuobstbestände sind ein einzigartiger Schatz an genetischer, geschmacklicher und gesunder Vielfalt. Im Rahmen des Bayerischen Streuobstpakts sollen Streuobstwiesen erhalten und zusätzlich Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Weitere Informationen zum Streuobstpakt finden Sie unter: www.bayern-streuobstpakt.de
Fördermöglichkeiten
Aktuelle Förderprogramme und weiterführende Informationen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft:
Förderung: Bayerischer Streuobstpakt und aktuelle Förderprogramme für Streuobst in Bayern - LfL
Mistel schwächen Obstbäume
Mangelnde Pflege der Obstbäume und das zunehmend warme Klima begünstigen die Ausbreitung der Mistel in unserer Region. Da sich Misteln in der Vergangenheit insbesondere auf Streuobstbäumen beträchtlich vermehrt haben und die Bäume durch starken Befall sehr geschwächt werden, empfehlen wir, die Misteln aus den Bäumen zu entfernen. Um keine brütenden Vögel zu stören, sollte der Schnitt in den Monaten Oktober bis Februar durchgeführt werden. Zur Erhaltung der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen ist eine Bekämpfung der Mistel jedoch unumgänglich.
Der Landschaftspflegeverband Aschaffenburg hat alle Informationen zur Mistelbekämpfung auf seiner Homepage und in einem Flyer zusammengestellt:
Wissenswertes über die Mistel
Flyer zum Download: Downloadbereich (lpv-aschaffenburg.de)
Wichtig zu wissen:
- Die Mistel steht nicht unter Naturschutz!
- Regelmäßig (mindestens alle 2 bis 3 Jahre) sollte der Halbschmarotzer vom Baum entfernt werden (bei Jungbäumen jährlich)
- Kontrollieren Sie Ihre Bäume regelmäßig auf Mistelbefall
- Für das Schneiden, die Beseitigung oder die Verwendung von Misteln für den Eigenbedarf ist keine Genehmigung erforderlich
- Der Verkauf von Misteln ist genehmigungspflichtig: Lediglich für den Verkauf von Misteln, zum Beispiel auf Weihnachtsmärkten, ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung kann formlos bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg beantragt werden. Im Antrag sind der Entnahmeort, die ungefähre Entnahmemenge, der Verkaufsort und die Verkaufszeiten anzugeben. Für eventuelle Rückfragen zur Genehmigungspflicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Telefon: 0 60 21 - 394 7112, E-Mail: naturschutz@lra-ab.bayern.de).
Regionaltypische Kernobstsorten im Raum Bayerischer Untermain und Spessart
Im Rahmen des Biodiversitätsprojektes der Regierung von Unterfranken "Erfassung und Erhalt von Kernobstsorten am Bayerischen Untermain" wurden mehr als 6.000 Bäume am Bayerischen Untermain kartiert und insgesamt 220 Sorten bestimmt. Als Ergebnis dieses Projektes entstand nun eine umfangreiche Sortenbroschüre mit der Beschreibung seltener Regionalsorten.
Informationen und Download unter: www.obstsorten-untermain.de
Biodiversitätspreis 2024 : "Streuobstwiesen - Blühende Obstgärten der Artenvielfalt"
Informationen hierzu sind unter Bayerischer Naturschutzfonds zu finden und im Flyer.