Elternrechte und Umgang
Eltern haben ein Recht auf Unterstützung und Beratung bei der Ausübung ihrer Elternrechte. Darüber hinaus verfügen sie sowie die betroffenen Kinder und Jugendlichen im Fall von Trennung oder Scheidung über ein Recht auf Förderung ihrer Ausübung des Umgangsrechtes.
Weitere Informationen befinden sich in diesem Flyer:
Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Jugendhilfe im Strafverfahren befinden sich in folgendem Dokument:
Trennungs- und Scheidungsberatung
Bei der Beratung steht das Bestreben im Vordergrund, dass die von der elterlichen Trennung und Scheidung betroffenen Kinder mit ihren Bedürfnissen nicht aus dem Blick der Eltern geraten. Die Eltern sollen bei der Gestaltung ihrer verantwortlichen Elternschaft, trotz Trennung und Scheidung, unterstützt sowie befähigt werden.
Der Fachdienst für Trennungs- und Scheidungsberatung unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die elterliche Sorge und den Umgang betreffen.
Personensorge
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.
Diese Beratung erfolgt durch den Fachdienst der Trennungs- und Scheidungsberatung.
Umgangsrecht
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes. Sie werden vom Fachdienst Trennungs- und Scheidungsberatung darin unterstützt, dass die zum Umgang berechtigten Personen von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben ebenso Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts.
In geeigneten Fällen kann eine Umgangsanbahnung durch die Trennungs- und Scheidungsberatung erfolgen oder eine solche vermittelt werden. Bei entsprechendem Bedarf kann Unterstützung durch begleiteten Umgang ermöglicht werden.