Reisen mit Betäubungsmitteln (Schengen / Nicht-Schengen-Staaten)


Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

    • Das Gesundheitsamt Aschaffenburg ist zuständig, wenn der Arzt beziehungsweise die Ärztin in der Stadt oder im Landkreis Aschaffenburg tätig ist.