Reisen mit Betäubungsmitteln (Schengen / Nicht-Schengen-Staaten)
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
- Das Gesundheitsamt Aschaffenburg ist zuständig, wenn der Arzt beziehungsweise die Ärztin in der Stadt oder im Landkreis Aschaffenburg tätig ist.