Umgangsrecht

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes. Sie werden vom Fachdienst Trennungs- und Scheidungsberatung darin unterstützt, dass die zum Umgang berechtigten Personen von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben ebenso Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. 

In geeigneten Fällen kann eine Umgangsanbahnung durch die Trennungs- und Scheidungsberatung erfolgen oder eine solche vermittelt werden. Bei entsprechendem Bedarf kann Unterstützung durch begleiteten Umgang ermöglicht werden.