Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt Jugendliche und Heranwachsende im polizeilichen Ermittlungsprozess, im Jugendstrafverfahren sowie nach einer möglichen Verurteilung. Neben der Beratung von Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten ist die Jugendhilfe im Strafverfahren verpflichtet, im Jugendstrafverfahren durch eine Stellungnahme mitzuwirken. Diese Stellungnahme bringt erzieherische, soziale und sonstige bedeutsame Gesichtspunkte in das Jugendstrafverfahren ein und beinhaltet, für den Fall einer Verurteilung, eine Strafmaßempfehlung. Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt nicht verteidigend und nicht anklagend im Prozess mit.

Weitere Informationen befinden sich in diesem Flyer:

Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Jugendhilfe im Strafverfahren befinden sich in folgendem Dokument: