Kindeswohlgefährdung
Die Pflege und Erziehung der eigenen Kinder ist das natürliche Recht der jeweiligen Eltern und die in erste Linie ihnen obliegende Pflicht. Diese Pflicht beinhaltet insbesondere die Sicherstellung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohles des Kindes. Liegt der begründbare Verdacht vor, dass Eltern dieser Pflicht nicht oder nicht angemessen nachkommen, oder gibt es den begründbaren Verdacht, dass das Kindeswohl aus anderen Gründen gefährdet ist, kann der allgemeine soziale Dienst zur Unterstützung des betroffenen Kindes oder jungen Person hinzugezogen werden.
Weitere Informationen befinden sich in dem nachfolgend verlinkten Flyer, herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter: Link zum Flyer
Privatperson
Der begründbare Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann zu den Geschäftszeiten des Landratsamtes telefonisch an die zuständige Fachkraft des allgemeinen sozialen Dienstes übermittelt werden. Die Übermittlung kann auf jedem Kommunikationsweg erfolgen, wobei eine telefonische Kontaktaufnahme zu bevorzugen ist, da sie Rückfragen ermöglicht. Auf Wunsch kann die Kontaktaufnahme vertraulich und anonym erfolgen.
Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen sozialen Dienstes befinden sich in in folgendem Dokument:
Sollte die zuständige Ansprechperson nicht erreichbar sein, ist, während den Geschäftszeiten des Landratsamtes, eine Kontaktaufnahme zum Innendienst des Fachbereiches 21 möglich, erreichbar unter 06021/394-4141.
Wenn eine akute Gefahr besteht, die sofortiges Handeln erfordert, ist die örtliche Polizeidienststelle oder der Notruf der Polizei unter 110 zu kontaktieren.
Fachkraft
Bei Wahrnehmung des begründeten Verdachtes einer Kindeswohlgefährdung, zu der ein taggleicher Handlungsbedarf gegeben erscheint, ist während den Geschäftszeiten des Landratsamtes eine telefonische Kontaktaufnahme zur zuständigen Fachkraft des allgemeinen sozialen Dienstes geboten.
Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen sozialen Dienstes befinden sich in in folgendem Dokument:
Sollte die zuständige Ansprechperson nicht erreichbar sein, ist während den Geschäftszeiten des Landratsamtes eine Kontaktaufnahme zum Innendienst des Fachbereiches 21 möglich, erreichbar unter 06021/394-4141.
Bei Wahrnehmung des begründeten Verdachtes einer Kindeswohlgefährdung, zu der kein taggleicher Handlungsbedarf gegeben erscheint, ist eine Kontaktaufnahme zur zuständige Fachkraft des allgemeinen sozialen Dienstes auf dem digitalen oder postalischen Schriftweg zu bevorzugen.
Für beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehende Personen ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft gegeben, wozu sich Erläuterungen im unterhalb zu sehenden Ordnungspunkt befinden.