Rechtliche Betreuung

Eine rechtliche Betreuung kann bei Volljährigen erforderlich sein, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten teilweise oder gar nicht mehr selbst regeln können.

Auf eigenen Wunsch hin oder von Amts wegen können Betroffene eine Betreuung erhalten.

Eine Betreuungsperson - als gesetzliche Vertretung - soll dann helfen, das Leben zu gestalten. Aufgabe der Betreuerin oder des Betreuers ist es, die Betroffenen partnerschaftlich zu unterstützen und wenn nötig gesetzlich zu vertreten. Die Betreuungsperson hat die Angelegenheiten des oder der Betreuten so zu besorgen, wie es dessen beziehungsweise deren Wohl entspricht.

Die Bestellung des Betreuungspersonals ist keine Entrechtung. Die Betreuung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit.

Der Betreute beziehungsweise die Betreuter kann heiraten, wenn die Person nicht geschäftsfähig ist. Ebenso kann ein Testament errichtet werden, wenn die Person testierfähig ist. Die Betreuungsbestellung hat darauf keinen Einfluss. Auch das Wahlrecht behält die betreute Person, sofern nicht eine umfassende Betreuerbestellung für alle Angelegenheiten besteht.