Ambulante Therapien
Bei vorliegen der entsprechenden Anspruchsgrundlage kann, abseits der Krankenkassenleistungen zur Heilbehandlung, die Kostenübernahme für unterschiedliche Therapien gewährt werden. Regelmäßige Anwendungsbereiche sind die Dyskalkulietherapie, die Legasthenietherapie, die Autismusstherapie oder tiergestützte Therapie in unterschiedlichen Anwendungsfeldern.