Erziehungshilfen

Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung von Kindern oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn diese zum Wohl der Kinder oder Jugendlichen erforderlich ist. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Nachstehend sind Hilfeformen gelistet, die betroffene Kinder oder betroffene Jugendliche in der Hilfestellung direkt adressieren.

Weitere Hilfeformen sind im Bereich Hilfen zur Erziehung für Familien sowie im Bereich Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche zu finden.

Vor Beantragung einer der unterhalb dargestellten Unterstützungsformen ist eine Beratung durch den allgemeinen sozialen Dienst sinnvoll. Die Kontaktdaten für die Vereinbarung eines Beratungsgespräches befinden sich in in folgendem Dokument:

Der notwendige Antrag, für die Beantragung der unterhalb gelisteten Hilfen, befindet sich in folgendem Dokument:

Heimerziehung und Wohngruppe

Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer stationären Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Jugendhilfe soll diese, durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen sowie therapeutischen Angeboten, in ihrer Entwicklung fördern.

Pflegefamilie

Die Unterbringung in einer Pflegefamilie soll Kindern, entsprechend ihres Alters und Entwicklungsstandes, eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Lebensform bieten.

Für die Betreuung und Versorgung von Pflegekindern werden dringend weitere Familien gesucht, die bereit sind, Kinder und Jugendliche aufzunehmen - zeitlich befristet oder auf unbestimmte Zeit. Weitere Informationen und die Kontaktdaten, für die Vereinbarung eines Beratungsgespräches, befinden sich in dem nachfolgend verlinkten Teil der Webseite sowie dem Flyer:

Flyer Pflegekinderdienst

Erziehungsbeistandschaft

Ein Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und Herausforderungen im familiären Zusammenleben. Hierbei wird unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie die Verselbständigung des jungen Menschen gefördert.


Weitere Informationen befinden sich in diesem Flyer:


Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Kinder und Jugendliche, die zur sozialen Integration und Anbahnung einer eigenverantwortlichen Lebensführung einer intensiven Unterstützung bedürfen, können diese in Form einer einzelbetreuten Wohnform erhalten.  

Soziale Gruppenarbeit

Die soziale Gruppenarbeit soll, durch soziales Lernen in der Gruppe, älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten sowie Verhaltensproblemen helfen.