Erziehungshilfen
Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung von Kindern oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn diese zum Wohl der Kinder oder Jugendlichen erforderlich ist. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Nachstehend sind Hilfeformen gelistet, die betroffene Kinder oder betroffene Jugendliche in der Hilfestellung direkt adressieren.
Weitere Hilfeformen sind im Bereich Hilfen zur Erziehung für Familien sowie im Bereich Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche zu finden.
Vor Beantragung einer der unterhalb dargestellten Unterstützungsformen ist eine Beratung durch den allgemeinen sozialen Dienst sinnvoll. Die Kontaktdaten für die Vereinbarung eines Beratungsgespräches befinden sich in in folgendem Dokument:
Der notwendige Antrag, für die Beantragung der unterhalb gelisteten Hilfen, befindet sich in folgendem Dokument:
Heimerziehung und Wohngruppe
Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer stationären Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Jugendhilfe soll diese, durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen sowie therapeutischen Angeboten, in ihrer Entwicklung fördern.
Pflegefamilie
Die Unterbringung in einer Pflegefamilie soll Kindern, entsprechend ihres Alters und Entwicklungsstandes, eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Lebensform bieten.
Für die verantwortungsvolle Aufgabe der Betreuung und Versorgung von Pflegekindern sucht der Fachbereich der Jugendhilfe dringend weitere Familien, die bereit sind, Kinder und Jugendliche aufzunehmen - zeitlich befristet oder auf unbestimmte Zeit. Weitere Informationen und die Kontaktdaten für die Vereinbarung eines Beratungsgespräches befinden sich in dem nachfolgend verlinkten Teil unserer Webseite:
Informationen zu Pflegestellen
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft soll das Kind beziehungsweise den Jugendlichen oder die Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen. Sie bietet praktische Hilfen an, um neue soziale Verhaltensmuster einzuüben. Ziel ist es, den Verbleib in der bisherigen Lebenswelt zu ermöglichen. Deshalb wird die Entwicklung von tragfähigen Familienbeziehungen angestrebt. Dazu ist auch die Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern notwendig.
Jugendliche werden auf dem Weg zur Verselbstständigung unterstützt.
- Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot des Landratsamtes Aschaffenburg, Fachbereiche der Jugendhilfe.
- Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, im Bedarfsfall an junge Volljährige bis 21 Jahre.
- Die Arbeit findet in der vertrauten Umgebung der Familie über einen längeren Zeitraum statt.
- Sie bezieht das soziale Umfeld (Familie, Schule, Ausbildungsstelle) mit ein.
- Es werden Hilfen zur sinnvollen Freizeitgestaltung in Einzel- und Gruppenarbeit angeboten.
- Die Erziehungsbeistandschaft erfordert die aktive Mitarbeit des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen oder der Jugendlichen und deren Eltern sowie die Bereitschaft zu Veränderungen.
Ansprechpersonen
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Kinder und Jugendliche, die zur sozialen Integration und Anbahnung einer eigenverantwortlichen Lebensführung einer intensiven Unterstützung bedürfen, können diese in Form einer einzelbetreuten Wohnform erhalten.
Soziale Gruppenarbeit
Die soziale Gruppenarbeit soll, durch soziales Lernen in der Gruppe, älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten sowie Verhaltensproblemen helfen.