Veranstaltungsräume
Wenn nur vorübergehend eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besucherinnen und Besuchern in einem Raum durchgeführt werden soll, der nicht als Versammlungsraum genehmigt ist, so ist dies anzuzeigen.
Die Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen ist beim Landratsamt Aschaffenburg mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Ein Bestuhlungsplan ist mit den Antragsunterlagen einzureichen.
Online-Antrag:
Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen nach § 47 VstättV
Weiterführende Informationen: