Zum 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten die bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe enthält. Mineralische Ersatzbaustoffe sind zum Beispiel Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter sowie Schlacken und Aschen. Bei der Herstellung und beim Einbau der oben genannte Stoffe sind die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung unmittelbar zu beachten.
Weitere Informationen hierzu sind auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu finden.