Trotz des stetig wachsenden Umweltbewusstseins in der Bevölkerung kommt es leider auch heute noch viel zu häufig vor, dass sich Einzelne ihrer Abfälle durch widerrechtliches Ablagern in der freien Landschaft oder an Containerstandplätzen entledigen. Dieses Verhalten verursacht nicht nur Beeinträchtigungen der Umwelt, sondern auch einen nicht zu unterschätzenden volkswirtschaftlichen Schaden.
In vielen Fällen können die Verantwortlichen nicht ermittelt werden, was zur Folge hat, dass die illegalen Abfallablagerungen auf Kosten der Allgemeinheit entfernt und entsorgt werden müssen. Die Kosten tragen somit letzten Endes alle Steuer- beziehungsweise Gebührenzahlerinnen und -zahler. Es sollte daher im Interesse jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers sein, diesen Taten entgegenzuwirken und diese zur Anzeige zu bringen. Nicht zuletzt trägt diese Mithilfe dazu bei, dass solche Taten verfolgt und die Verursacherinnen und Verursacher zur Verantwortung gezogen werden.
Direkter Ansprechpartner ist in diesen Fällen die Polizei, im Landkreis Aschaffenburg sind dies Polizeiinspektion Aschaffenburg (Telefon 0 60 21 - 857 0, Fax 0 60 21 - 857 2009) beziehungsweise die Polizeiinspektion Alzenau (Telefon 0 60 23 - 944 0, Fax 0 60 23 - 944 169).
Die Beobachtungen können auch dem Staatlichen Abfallrecht des Landratsamts Aschaffenburg mitgeteilt werden.
Wichtig ist hierbei immer, dass die Abfälle möglichst genau beschrieben werden und genaue Angaben über den Ort und eventuell den Zeitpunkt der Ablagerung gemacht werden. Auch der Zufahrtsweg zum Ablagerungsort ist wichtig.