Insoweit erfahrene Fachkraft

Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben im Einzelfall bei der Einschätzung von Anzeichen zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung oder bei der Einschätzung des Verdachtes einer Kindeswohlgefährdung, Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Die Beratung erfolgt dabei in Hinblick auf die Einschätzung der Anzeichen und der Gefährdung, auf Handlungsmöglichkeiten sowie Hilfen.

Die Beratung erfolgt ohne die Nennung von persönlichen Daten der betroffenen Familien, Kinder oder Jugendlichen. 

Die Kontaktdaten der insoweit erfahrenen Fachkräfte befinden sich in folgendem Dokument:

Weitere Informationen befinden sich in dem nachfolgend verlinkten Flyer, herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter: Link zum Flyer

Der Interventionsleitfaden des Arbeitskreises gegen häusliche Gewalt zielt darauf ab, Transparenz in Aufgaben und Verfahrenswege einzelner Institutionen für das interdisziplinäre Netzwerk zu ermöglichen und die Handlungssicherheit von Fachkräften und involvierten Personen zu stärken: