- Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg ist nur für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Aschaffenburg zuständig.
- Personen, die in Aschaffenburg wohnen, müssen sich an die Ausländerbehörde der Stadt Aschaffenburg wenden.
- Bei Fragen zum Schreiben zur "Erklärung der Niederlassungserlaubnis", können eventuell die weiteren Informationen hier helfen: Ergänzende Informationen zum Schreiben “Erklärung zur Niederlassungserlaubnis“