Wer wird seitens des Landratsamtes am Gespräch teilnehmen?
An jedem Vorstellungsgespräch nehmen zwei bis sechs Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus dem Landratsamt teil.
Darunter vertreten sind dabei stets eine Person aus dem Fachbereich A4 „Personalgewinnung und -entwicklung" und maximal zwei weitere Personen aus dem jeweiligen Fachbereich sowie gegebenenfalls je eine Person des Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsstelle.