Ausfuhrkennzeichen
Das Fahrzeug ist zum Zweck der Überprüfung der Verkehrssicherheit und zum Abgleich der Fahrgestellnummer seit 4. September 2017 bei der Zulassungsstelle vorzuführen. Ausgenommen sind Lastkraftwagen inklusive Anhänger beziehungsweise Sattelzugmaschinen inklusive Auflieger. In diesen Fällen genügt eine aktuelle Bestätigung der Fahrzeugidentifizierungsnummer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person.