Verlust oder Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird diese durch die Zulassungsbehörde des Landkreises Aschaffenburg aufgeboten. Erst nach Freigabe durch das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt werden (etwa vier bis sechs Wochen nach Beantragung). 

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigungen oder des Kennzeichens ist in der Regel die Abgabe einer eidesstattliche Versicherung über den Verlust vom Fahrzeughalter beziehungsweise der Fahrzeughalterin abzugeben. Dies ist nicht erforderlich, wenn bei Diebstahl oder Raub eine polizeiliche Anzeige vorgelegt wird. Das persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters beziehungsweise der Fahrzeughalterin oder Verfügungsberechtigten zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt ist zwingend erforderlich. Alternativ ist eine Legitimation des beziehungsweiser der Verfügungsberechtigten zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt durch den Fahrzeughalter beziehungsweise der Fahrzeughalterin oder der Geschäftsführung vorzulegen.

Bei Verlust eines Kennzeichens ist die Zuteilung eines neuen amtlichen Kennzeichens (Umkennzeichnung) notwendig. Das bisherige Kennzeichen wird zur Fahndung ausgeschrieben.