Die Feststellung des Pflegegrades

Um Hilfe von der Pflegeversicherung zu bekommen, muss man einen Pflegegrad haben. Hierzu ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Das geht auch telefonisch. Die Pflegekasse schickt dann die entsprechenden Formulare. Weiterhin prüft ein Gutachter oder eine Gutachterin, ob und wie viel Pflege benötigt wird.

Wenn eine Person Pflege braucht, bekommt sie einen Pflegegrad von 1 bis 5. Je nach Pflegegrad gibt es verschiedene Hilfen. Die Hilfen bekommt man ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Die Pflegegrade werden nach einem bestimmten System vergeben. Es gibt sechs Bereiche, in denen geprüft wird, was noch selbst erledigt werden kann und wo Hilfe benötigt wird. 

Die sechs Bereiche sind:

  1. Mobilität
    Kann die Person sich bewegen, zum Beispiel Treppen steigen oder sich im Bett umdrehen?

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Kann die Person sich orientieren und unterhalten?

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    Braucht die Person besondere Unterstützung, beispielsweise bei Unruhe oder Traurigkeit? 

  4. Selbstversorgung
    Kann die Person sich selbst waschen oder selbst essen?

  5. Umgang mit Krankheiten
    Kann die Person eigenständig Medikamente nehmen oder zum Arzt gehen?

  6. Alltagsleben und soziale Kontakte
    Kann die Person den Tag und die Zukunft selbst planen?