Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige bekommen Hilfe, um die Pflege zu Hause zu organisieren. 

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
    • bis zu 10 Tage frei von der Arbeit, wenn man plötzlich jemanden pflegen muss
  • Pflegeunterstützungsgeld
    • statt Gehalt erhält man Geld von der Pflegekasse, wenn man kurz nicht arbeiten kann, um die Pflege zu organisieren
  • Pflegezeit
    • Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate, um zuhause zu pflegen
    • Man bekommt kein Gehalt, aber die Pflegekasse kann die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das Unternehmen, bei dem die pflegende Person beschäftigt ist, muss mehr als 15 Beschäftigte haben.
  • Familienpflegezeit
    • bis zu zwei Jahre weniger arbeiten, mindestens 15 Stunden pro Woche
    • Das Unternehmen, bei dem die pflegende Person beschäftigt ist, muss mehr als 25 Beschäftigte haben.
  • Pflegeberatung
    • kostenlose Beratung über alles, was mit der Pflege zu tun hat
    • Die Beratung passt zu der eigenen Situation und hilft, die Pflege am besten zu organisieren.