Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige bekommen Hilfe, um die Pflege zu Hause zu organisieren.
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- bis zu 10 Tage frei von der Arbeit, wenn man plötzlich jemanden pflegen muss
- Pflegeunterstützungsgeld
- statt Gehalt erhält man Geld von der Pflegekasse, wenn man kurz nicht arbeiten kann, um die Pflege zu organisieren
- Pflegezeit
- Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate, um zuhause zu pflegen
- Man bekommt kein Gehalt, aber die Pflegekasse kann die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das Unternehmen, bei dem die pflegende Person beschäftigt ist, muss mehr als 15 Beschäftigte haben.
- Familienpflegezeit
- bis zu zwei Jahre weniger arbeiten, mindestens 15 Stunden pro Woche
- Das Unternehmen, bei dem die pflegende Person beschäftigt ist, muss mehr als 25 Beschäftigte haben.
- Pflegeberatung
- kostenlose Beratung über alles, was mit der Pflege zu tun hat
- Die Beratung passt zu der eigenen Situation und hilft, die Pflege am besten zu organisieren.