Leasing / Finanzierte Fahrzeuge

Bei geleasten und finanzierten Fahrzeuge befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Regel bei der Leasinggesellschaft oder der Finanzierungsbank. 

Falls sich Änderungen zu den Fahrzeugunterlagen ergeben (zum Beispiel eine Änderung des Namens, des Kennzeichens, der Technik) und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Leasinggesellschaft oder Finanzierungsbank hinterlegt ist, muss diese vom Fahrzeughalter beziehungsweise der Fahrzeughalterin von dort angefordert und der Zulassungsbehörde zugeschickt werden. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Bearbeitung erfolgen. Die Zulassungsbehörde sendet die Zulassungsbescheinigung Teil II nach erfolgter Änderung wieder an den Absender zurück. 
Wir bitten darum, dass seitens der Leasinggesellschaft und Finanzierungsbank auf dem Anschreiben an die Zulassungsbehörde der Verwendungszweck, der Halter beziehungsweise die Halterin und das amtliche Kennzeichen klar erkennbar ist. 

Hinweis: Für eine Adressänderung innerhalb des Landkreises Aschaffenburg sowie für eine Umschreibung von außerhalb des Landkreises Aschaffenburg ohne Halterwechsel und unter Beibehaltung des Kennzeichens wird die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht benötigt. Sofern technische Änderung keine Felder innerhalb der Zulassungsbescheinigung Teil II betreffen, ist eine Vorlage dieser ebenfalls nicht erforderlich.