Saisonkennzeichen
Bei saisonaler Nutzung eines Fahrzeuges besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zuzulassen. Das erspart die jährliche An- und Abmeldung des Fahrzeuges. Der Zulassungszeitraum erstreckt sich immer auf volle Monate. Die Saisonzulassung kann für mindestens zwei Monate und maximal für elf Monate im Jahr beantragt werden. Dieser Zeitraum wird auf das Kennzeichen geprägt und in die Zulassungsbescheinigungen eingetragen. Eine Kombination von Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen ist seit 1. Oktober 2017 möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument im Original
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- beziehungsweise Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei GbR: Zustellungsvollmacht)
- bei Vertretung ist die Vorlage einer Vollmacht mit Ausweisdokument von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer im Original erforderlich
- aktuelle elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Kennzeichen, sofern Fahrzeug noch zugelassen ist
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung