Grundsicherung
Bei bestehender Bedürftigkeit können ältere oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen:
Bei bestehender Bedürftigkeit können ältere oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen: