Hilfe zum Lebensunterhalt
Reicht das Einkommen oder Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, können Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten:
Reicht das Einkommen oder Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, können Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten: