Bestattungskosten
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Amt für Soziale Leistungen übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen:
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Amt für Soziale Leistungen übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen: