Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Gesundheit

Für folgende Hilfen ist der Bezirk Unterfranken zuständig:

  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 
  • Hilfe zur Pflege (Pflegeversicherte Personen sollten sich zunächst an ihre Pflegekasse wenden.)
  • Hilfe zur Gesundheit (Ausnahme: Bei ambulanten Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit im Sinne des SGB XII ist das Landratsamt Aschaffenburg zuständig.)