Bayerische Ehrenamtsversicherung

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Die Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung. Sie ist eine Auffangversicherung und damit nachrangig. Im Schadensfall geht eine bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) vor.

Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern. Er sorgt damit für Ehrenamtliche, die selbst keinen eigenen Versicherungsschutz haben.

Weitere Informationen

Der Freistaat Bayern informiert auf nachfolgender Website zum Thema Versicherungsschutz für Ehrenamtliche: Bayerische Ehrenamtsversicherung.

Auskünfte zum Versicherungsschutz

Auskünfte gibt zudem die Versicherungskammer Bayern unter der zentralen Telefonnummer 089 - 21 603 777.