Beschreibung
Hans-Hench Senior Stiftung
Gefördert werden können:
- bedürftige, würdige und befähigte Berufstätige des kaufmännischen und technischen Bereichs;
- bedürftige, würdige und befähigte Fortbildungswillige des kaufmännischen und technischen Bereichs, die arbeitslos geworden sind.
Weitere Voraussetzungen für die Förderung:
- Wohnsitz im Landkreis Aschaffenburg
- kein Anspruch auf BaföG
- erfolgreicher Abschluss der Maßnahme
- Antragstellung bis spätestens 31. März eines Jahres
Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sogenanntes "Meister-BaföG" werden angerechnet, sofern sie nicht als Darlehen gewährt werden.