Ehrung von Vorstandsmitgliedern und sonstigen Personen

Geehrt werden:

  • Vorstandsmitglieder (nach der jeweiligen Satzung) in Vereinen, Organisationen und Verbänden, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und caritativen Bereich oder in politischen Parteien und Wählervereinigungen tätig sind sowie
  • sonstige Personen, wenn sie an verantwortlicher Stelle eines Vereines, Verbandes oder einer Organisation tätig waren und sich in dieser Funktion besonders für den Verein oder die Allgemeinheit verdient gemacht haben. Hierüber ist eine schriftliche Begründung des Antragstellers notwendig.

Der jeweilige Verein muss seinen Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben. Die Ehrung umfasst auch Personen von überörtlichen Organisationen und Verbänden, welche auch für den Landkreis Aschaffenburg zuständig sind und die zu ehrende Person im Landkreis wohnt.

Die vorgenannten Tätigkeiten und Aufgaben müssen sich beim gleichen Verein, der Organisation oder des Verbandes auf mindestens 20 Jahre erstrecken. Bei einer Tätigkeit von über 30 Jahren ist eine weitere Ehrung möglich.

Die Ehrung erfolgt nur für solche Personen, die ihre Tätigkeit mindestens bis zum 1. Januar 2020 ausgeübt haben. Im Bereich des Feuerwehrwesens sind diese Richtlinien nur für Vorstandstätigkeiten im Feuerwehrverein anwendbar.

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände oder die politische Gemeinde.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ehrung.

Der nächste Ehrenabend findet erst wieder im Jahr 2025 statt.