Von wem erhalte ich den Zuschuss? Wie kann der Antrag gestellt werden?

Den Zuschuss erhalten Sie vom Landkreis (Landratsamt) Aschaffenburg als Sachaufwandsträger der von Ihrem Kind besuchten Schule:

Im Schuljahr 2024/25:

  • Edith-Stein-Schule Alzenau Jahrgangsstufen 5 - 10
  • Hahnenkamm-Schule Alzenau Jahrgangsstufen 5 - 9
  • Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach Jahrgangsstufen 5 - 12
  • Pestalozzi-Schule Hösbach Jahrgangsstufen 5 - 9
  • Spessart-Gymnasium Alzenau Jahrgangsstufen 5 - 12
  • Staatl. Realschule Bessenbach Jahrgangsstufen 5 - 10
  • Staatl. Realschule Großostheim Jahrgangsstufen 5 - 10
  • Staatl. Realschule Hösbach Jahrgangsstufen 5 - 10

Der Antrag kann ausschließlich online über das Formular "Zuschussantrag iPad" gestellt werden. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die eventuell erforderlichen Anhänge hoch. Zuschussanträge per E-Mail oder per Post können nicht bearbeitet werden. Für die Antragstellung ist die Angabe einer E-Mail-Adresse zwingend erforderlich.

Wer kann für minderjährige Schülerinnen und Schüler den Zuschussantrag stellen?

Ein Erziehungsberechtigter beziehungsweise Unterhaltsverpflichteter für seine Kinder.

Bis wann kann der Zuschussantrag gestellt werden?

Der Zuschussantrag kann ab Freischaltung des Online-Antragsverfahrens gestellt werden, spätestens jedoch bis 30. September Danach eingehende Anträge werden zwar berücksichtigt, die Auszahlung erfolgt dann aber erst zum 2. Schulhalbjahr (März) rückwirkend. Eine Verlängerung der Antragsfrist (30. September) im Einzelfall ist nicht möglich.

Welche Unterlagen muss ich bei der Beantragung des normalen Fördersatzes von 50 % einreichen?

Keine. Die Fördervoraussetzungen werden von der Schulverwaltung des Landratsamtes nach der Antragstellung von Amts wegen geprüft.

Muss der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden?

Nein, eine einmalige Antragstellung reicht aus.


Weitere Informationen zum iPad Zuschuss und dem Kauf des iPads über den Schulwebshop sind hier zu finden.