Ich habe eine Absage erhalten. Wieso wurde ich nicht für die Stelle berücksichtigt?
Bei der Bewerberauswahl beachten wir stets den Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG, nach welchem die Auswahl immer unter Berücksichtigung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung getroffen wird.
Jede Stelle hat unterschiedliche Anforderungen (zum Beispiel konkreter Ausbildungs- oder Studienabschluss, bestimmte Fach- oder Sprachkenntnisse oder ähnliches), welche dem jeweiligen Anforderungsprofil aus der Stellenausschreibung entnommen werden können.
Wenn Sie die im Anforderungsprofil benannten Kriterien nicht erfüllen, können wir Ihre Bewerbung auf diese Stelle nicht berücksichtigen. Bitte sehen Sie eine etwaige Absage nicht als persönliche Wertung.