Was bedeutet leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD-VKA– beziehungsweise BayBesG?
Die Vergütung für Beschäftigte beziehungsweise Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst ist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt.
Das Gehalt ergibt sich aus der Entgelt- oder Besoldungsgruppe und der Zuordnung in eine Erfahrungsstufe.
In unseren Ausschreibungen finden Sie immer eine Angabe zur jeweiligen Entgelt- oder Besoldungsgruppe. Bei Vorliegen aller tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen (zum Beispiel erforderliche Qualifikation vorhanden) erfolgt eine Eingruppierung in die angegebene Gruppe. Höhere Eingruppierungen als in der Stellenausschreibung angegeben sind aus tarifrechtlichen Gründen nicht verhandelbar.
Die Einstufung ist abhängig von der bisherigen gesammelten Berufserfahrung. Liegt zum Beispiel keine einschlägige Berufserfahrung vor, erfolgt in der Regel eine Einstufung in die Stufe 1. Die einschlägige Berufserfahrung wird nach bestimmten Kriterien von unserer Seite individuell geprüft und Ihnen im Vorstellungsgespräch mitgeteilt.