Altlasten
Bei Altlasten handelt es sich um stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), ferner um Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlastenverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Auf Altstandorten (bei festgestellten Verunreinigungen: Altlastenstandorten), meist ehemalige Industriestandorte, ist das Stoffspektrum von der ehemaligen Nutzung abhängig und daher variabel und vielfältig. Bodenverunreinigungen werden oft durch schwerlösliche organische Schadstoffe (zum Beispiel polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) oder Schwermetallen (zum Beispiel Blei, Chrom und ähnliches) verursacht. Aber auch Lösemittel wie leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (zum BeispielTetrachlorethen, Trichlorethen) oder leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (zum Beispiel Benzol, Toluol) können Bodenverunreinigungen verursachen. Auf Grund ihrer Flüchtigkeit sind sie in hohem Maße mobil und treten daher leichter als polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffeoder Schwermetalle in Bodenluft oder ins Grundwasser über.