Nach Erhalt des Untersuchungsauftrages kann sich die Bürgerin / der Bürger an das Gesundheitsamt wenden, um einen Untersuchungstermin zu vereinbaren. Dies iat auch online möglich.
Nach amtsärztlicher Begutachtung, sei es nach Aktenlage oder ärztlicher Untersuchung, wird das beauftragte Gutachten beziehungsweise die Bescheinigung erstellt. Dies wird vom Gesundheitsamt direkt an den behördlichen Auftraggeber übermittelt.
Bei Beauftragung durch Privatpersonen erhalten diese die Bescheinigung nach Begleichung der Gebühren.